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Der Begriff des Arbeitgebers im Lohnsteuerrecht
Coles
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Der Begriff des Arbeitgebers im Lohnsteuerrecht in Ottawa, ON
Current price: $80.94


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38 EStG - als Kopfnorm des Lohnsteuerrechts - nimmt an verschiedenen Stellen auf den „Arbeitgeber" Bezug, ohne diesen Begriff zu definieren. Auch in anderen Vorschriften des Einkommensteuerrechts, die sich mit den Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit und der Lohnsteuer befassen, wird dieser Begriff verwendet, ohne ihn nher zu konkretisieren. Obwohl der Arbeitgeber die zentrale Figur des Lohnsteuerabzugs ist, ist der Begriff in Rechtsprechung und Schrifttum kaum mit Leben gefllt worden. Hinzu kommt, dass seine inhaltliche Reichweite im Fluss ist, da der Gesetzgeber in jngerer Zeit den 38 EStG mehrfach erweitert hat, erkennbar mit dem Ziel, Erhebungslcken beim Lohnsteuerabzug zu schlieen. Die entsprechenden Regelungen wirken auf den Arbeitgeberbegriff zurck.
Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die so skizzierte Forschungslcke zu schlieen. Ausdrcklich nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Stellung des Arbeitgebers im Dreiecksverhltnis zum Arbeitnehmer und zum Staat.
38 EStG - als Kopfnorm des Lohnsteuerrechts - nimmt an verschiedenen Stellen auf den „Arbeitgeber" Bezug, ohne diesen Begriff zu definieren. Auch in anderen Vorschriften des Einkommensteuerrechts, die sich mit den Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit und der Lohnsteuer befassen, wird dieser Begriff verwendet, ohne ihn nher zu konkretisieren. Obwohl der Arbeitgeber die zentrale Figur des Lohnsteuerabzugs ist, ist der Begriff in Rechtsprechung und Schrifttum kaum mit Leben gefllt worden. Hinzu kommt, dass seine inhaltliche Reichweite im Fluss ist, da der Gesetzgeber in jngerer Zeit den 38 EStG mehrfach erweitert hat, erkennbar mit dem Ziel, Erhebungslcken beim Lohnsteuerabzug zu schlieen. Die entsprechenden Regelungen wirken auf den Arbeitgeberbegriff zurck.
Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die so skizzierte Forschungslcke zu schlieen. Ausdrcklich nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Stellung des Arbeitgebers im Dreiecksverhltnis zum Arbeitnehmer und zum Staat.


















