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Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers an GmbH-Gesellschafterbeschluessen: Eine Untersuchung anhand Verbots unentgeltlicher Verfuegungen gemaeß § 2205 Satz 3 BGB unter Beruecksichtigung Beschlussmaengelrechts
Coles
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Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers an GmbH-Gesellschafterbeschluessen: Eine Untersuchung anhand Verbots unentgeltlicher Verfuegungen gemaeß § 2205 Satz 3 BGB unter Beruecksichtigung Beschlussmaengelrechts in Ottawa, ON
By None
Current price: $71.55


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Die Mitwirkung des Testamentsvollstreckers an GmbH-Gesellschafterbeschluessen: Eine Untersuchung anhand Verbots unentgeltlicher Verfuegungen gemaeß § 2205 Satz 3 BGB unter Beruecksichtigung Beschlussmaengelrechts in Ottawa, ON
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Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenstndliche GmbH-Geschftsanteile verwaltet, kann grundstzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfgungsbefugnis, welche 2205 Satz 3 BGB zieht, berschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlssen wie zum Beispiel im Falle der Veruerung des gesamten Gesellschaftsvermgens, der Einziehung, der Satzungsnderung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages. Schlielich soll der geneigte Leser erfahren, durch wen, wie und wann ein durch 2205 Satz 3 BGB evozierter Beschlussmangel prozessual geltend gemacht werden kann.
Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenstndliche GmbH-Geschftsanteile verwaltet, kann grundstzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfgungsbefugnis, welche 2205 Satz 3 BGB zieht, berschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlssen wie zum Beispiel im Falle der Veruerung des gesamten Gesellschaftsvermgens, der Einziehung, der Satzungsnderung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages. Schlielich soll der geneigte Leser erfahren, durch wen, wie und wann ein durch 2205 Satz 3 BGB evozierter Beschlussmangel prozessual geltend gemacht werden kann.


















