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Die subjektiven Rechte der Europaeischen Menschenrechtskonvention und ihre objektive Reflexwirkung innerstaatlichen Verfahrenssituationen
Coles
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Die subjektiven Rechte der Europaeischen Menschenrechtskonvention und ihre objektive Reflexwirkung innerstaatlichen Verfahrenssituationen in Ottawa, ON
Current price: $118.25


Die subjektiven Rechte der Europaeischen Menschenrechtskonvention und ihre objektive Reflexwirkung innerstaatlichen Verfahrenssituationen in Ottawa, ON
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Dieser Band beschäftigt sich mit der Wirkung der subjektiven Rechte der EMRK im nationalen Verfahrensrecht. Um die Entwicklungen in der Rechtsprechung des EGMR theoretisch nachzuzeichnen, werden die Zeiträume vor und nach der Beeinträchtigung verschiedenen Phasen zugeordnet.
Durch die „Programmierung“ von Abläufen könnte der Staat bereits davor und auch noch nach einer Beeinträchtigung tätig sein und sich schützend vor gefährdete Individualrechtsgüter stellen. Doch geht die Wirkung eines Individualrechts so weit, dass objektives Verfahrensrecht angepasst werden muss? Wie lässt sich der Schutz in den Phasen vor und nach der Beeinträchtigung begründen?
Ziel der Rechte der EMRK ist es, nicht nur auf dem Papier zu gelten, sondern praktischen und wirksamen Schutz zu bieten: Sie sollen dort und dann schützen, wo und wenn es praktisch und effektiv ist. Wird dadurch objektives Verfahrensrecht verändert, dann ist dies ein Reflex des subjektiven Rechts.
Dieser Band beschäftigt sich mit der Wirkung der subjektiven Rechte der EMRK im nationalen Verfahrensrecht. Um die Entwicklungen in der Rechtsprechung des EGMR theoretisch nachzuzeichnen, werden die Zeiträume vor und nach der Beeinträchtigung verschiedenen Phasen zugeordnet.
Durch die „Programmierung“ von Abläufen könnte der Staat bereits davor und auch noch nach einer Beeinträchtigung tätig sein und sich schützend vor gefährdete Individualrechtsgüter stellen. Doch geht die Wirkung eines Individualrechts so weit, dass objektives Verfahrensrecht angepasst werden muss? Wie lässt sich der Schutz in den Phasen vor und nach der Beeinträchtigung begründen?
Ziel der Rechte der EMRK ist es, nicht nur auf dem Papier zu gelten, sondern praktischen und wirksamen Schutz zu bieten: Sie sollen dort und dann schützen, wo und wenn es praktisch und effektiv ist. Wird dadurch objektives Verfahrensrecht verändert, dann ist dies ein Reflex des subjektiven Rechts.


















