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Die Verfassungsbeschwerde vom 18.12.2020 gegen die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht: Verfahren 2 BvR 2217/20 vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde vom 18.12.2020 gegen die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht: Verfahren 2 BvR 2217/20 vor dem Bundesverfassungsgericht in Ottawa, ON

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Die Verfassungsbeschwerde vom 18.12.2020 gegen die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht: Verfahren 2 BvR 2217/20 vor dem Bundesverfassungsgericht

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Das internationale Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ("EPGÜ") beabsichtigt - als Teil der sog. "europäischen Patentreform" - die Schaffung des ersten zwischenstaatlichen Gerichts im Bereich des Zivilrechts. Dafür sollen die entsprechenden Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen werden, so dass Bund und Länder in dessen Zuständigkeitsbereich künftig keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben können. Es handelt sich um einen Modellversuch, nach dessen Vorbild in Zukunft offenbar auch andere Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers von der nationalen auf eine zwischenstaatliche Ebene verlagert werden sollen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Ratifikation des Übereinkommens durch die BR Deutschland auf die Verfassungsbeschwerde des Autors im März 2020 für nichtig erklärt hatte (Az. BVerfG, 2 BvR 739/17), leitete die Bundesregierung im September 2020 das zweite Ratifikationsverfahren ein. Im Anschluss an die - diesmal mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene - Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs durch Bundestag und Bundesrat erhob der Autor erneut Verfassungsbeschwerde. Das Buch dokumentiert das zweite Ratifikationsverfahren und die insoweit erhobenen verfassungsrechtlichen Einwände, es macht mit der Verfassungsbeschwerdeschrift und dem diese begleitenden Eilantrag wesentliche Verfahrensdokumente erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Die Verfassungsbeschwerde rügt unter verschiedenen Gesichtspunkten die Verletzung des Grundrechts auf demokratische Selbstbestimmung, insbesondere infolge verschiedener Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie gegen europäisches Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen und einen weiteren Eilantrag mit Beschluss vom 23.06.2021 zurückgewiesen (Az. BVerfG, 2 BvR 2217/20) und damit den Weg zur Ratifikation des EPGÜ durch die BR Deutschland geebnet.
Das internationale Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ("EPGÜ") beabsichtigt - als Teil der sog. "europäischen Patentreform" - die Schaffung des ersten zwischenstaatlichen Gerichts im Bereich des Zivilrechts. Dafür sollen die entsprechenden Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen werden, so dass Bund und Länder in dessen Zuständigkeitsbereich künftig keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben können. Es handelt sich um einen Modellversuch, nach dessen Vorbild in Zukunft offenbar auch andere Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers von der nationalen auf eine zwischenstaatliche Ebene verlagert werden sollen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Ratifikation des Übereinkommens durch die BR Deutschland auf die Verfassungsbeschwerde des Autors im März 2020 für nichtig erklärt hatte (Az. BVerfG, 2 BvR 739/17), leitete die Bundesregierung im September 2020 das zweite Ratifikationsverfahren ein. Im Anschluss an die - diesmal mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene - Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs durch Bundestag und Bundesrat erhob der Autor erneut Verfassungsbeschwerde. Das Buch dokumentiert das zweite Ratifikationsverfahren und die insoweit erhobenen verfassungsrechtlichen Einwände, es macht mit der Verfassungsbeschwerdeschrift und dem diese begleitenden Eilantrag wesentliche Verfahrensdokumente erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Die Verfassungsbeschwerde rügt unter verschiedenen Gesichtspunkten die Verletzung des Grundrechts auf demokratische Selbstbestimmung, insbesondere infolge verschiedener Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie gegen europäisches Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen und einen weiteren Eilantrag mit Beschluss vom 23.06.2021 zurückgewiesen (Az. BVerfG, 2 BvR 2217/20) und damit den Weg zur Ratifikation des EPGÜ durch die BR Deutschland geebnet.

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