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Zur Disponibilitaet der Geschaeftsleiterhaftung im faktischen GmbH-Konzern
Coles
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Zur Disponibilitaet der Geschaeftsleiterhaftung im faktischen GmbH-Konzern in Ottawa, ON
By None
Current price: $43.99
Original price: $54.22


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In Konzernstrukturen stellen sich komplexe Fragen zur Haftung und Enthaftung von Geschäftsleitern. Besonders bei faktisch abhängigen Gesellschaften ergeben sich spezielle Herausforderungen im Hinblick auf die Disponibilität von Haftungsansprüchen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der bislang wenig erforschten Haftung des Konzerngeschäftsleiters gegenüber der abhängigen Gesellschaft. Die besondere Problematik ergibt sich hier aus dem fehlenden Organverhältnis und den damit verbundenen dogmatischen Herausforderungen bei der Begründung und Disposition von Haftungsansprüchen.
Die Autorin widmet sich zudem der Frage, inwieweit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) über Ansprüche gegenüber ihren Geschäftsleitern disponieren kann, etwa durch Verzicht, Vergleich, Weisung oder nachträgliche Billigung durch die Gesellschafter.
Es wird ein Gesamtkonzept entwickelt, das die Interessen der Gesellschaft, ihrer Gläubiger sowie der Geschäftsleiter im Rahmen der Haftungsdisposition im faktisch beherrschten GmbH-Konzern berücksichtigt.
In Konzernstrukturen stellen sich komplexe Fragen zur Haftung und Enthaftung von Geschäftsleitern. Besonders bei faktisch abhängigen Gesellschaften ergeben sich spezielle Herausforderungen im Hinblick auf die Disponibilität von Haftungsansprüchen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der bislang wenig erforschten Haftung des Konzerngeschäftsleiters gegenüber der abhängigen Gesellschaft. Die besondere Problematik ergibt sich hier aus dem fehlenden Organverhältnis und den damit verbundenen dogmatischen Herausforderungen bei der Begründung und Disposition von Haftungsansprüchen.
Die Autorin widmet sich zudem der Frage, inwieweit eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) über Ansprüche gegenüber ihren Geschäftsleitern disponieren kann, etwa durch Verzicht, Vergleich, Weisung oder nachträgliche Billigung durch die Gesellschafter.
Es wird ein Gesamtkonzept entwickelt, das die Interessen der Gesellschaft, ihrer Gläubiger sowie der Geschäftsleiter im Rahmen der Haftungsdisposition im faktisch beherrschten GmbH-Konzern berücksichtigt.


















